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   BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93   

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https://dejure.org/1994,1014
BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93 (https://dejure.org/1994,1014)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1994 - BLw 98/93 (https://dejure.org/1994,1014)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - BLw 98/93 (https://dejure.org/1994,1014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft - Tausch von Mitgliedschaftsrechten - Beschluss der Vollversammlung - Antrag auf Barabfindung - Registereintragung - Kündigung der Mitgliedschaft - Wegfall des Abfindungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer umgewandelten LPG nach Eintragung der neuen Rechtsform in das Register; Frist für den Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Barabfindung; Tausch von Mitgliedschaftsrechten an einer LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 125, 166
  • NJW 1994, 1733 (Ls.)
  • ZIP 1994, 1227
  • MDR 1994, 1154
  • WM 1994, 1253
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93
    Darin liegt - ähnlich wie im unmittelbaren Anwendungsbereich von § 44 Abs. 1 LwAnpG n.F. - keine verfassungsrechtliche bedenkliche Rückwirkung (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, AgrarR 1993, 89; Vogt/Wenzel, AgrarR Sonderdruck Oktober 1993, S. 2/3 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93
    Das Ausscheiden aus der LPG durch Kündigung - hier mit Schreiben vom 25. November 1991 - (§§ 43, 44 LwAnpG) kann nach diesem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht kommen mit der Folge, daß dem Antragsteller auch kein Abfindungsanspruch zustehen kann (vgl. auch Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, AgrarR 1993, 85, 86; Vogt/Wenzel, AgrarR Sonderheft Oktober 1993, S. 2 1. Spalte oben; Mönig/Böhm, AgrarR Sonderheft Oktober 1993, S. 33).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 105/93

    Antrag auf gerichtliche Bestimmung eines Barabfindungsangebots

    Dies hat der Senat inzwischen mit Beschluß vom 22. Februar 1994, BLw 98/93 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden.

    Das Schreiben der Antragsgegnerin vom Juli 1992 kann dieses Barabfindungsangebot nicht ersetzen (Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 98/93).

    Wie bereits ausgeführt, ist dieser Antrag nicht fristgebunden (Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 98/93).

  • BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94

    Abfindungsanspruch der Mitglieder einer umgewandelten LPG nach Kündigung der

    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 98/93, BGHZ 125, 166 m.w.N.).

    Ob auf solche Umwandlungen altes oder neues Recht anzuwenden ist, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 98/93, WM 1994, 1253).

  • BGH, 09.11.2001 - BLw 7/01

    Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung

    Durch Beschluß vom 22. Februar 1994, BLw 98/93, hat der Senat hierzu entschieden, daß der Antrag auf gerichtliche Bestimmung ohne Einhaltung einer Frist gestellt werden kann, wenn der Umwandlungsbeschluß keine Regelung der Barabfindung enthält (BGHZ 125, 166, 169 ff).
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95

    Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots

    Für ihn besteht nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Senats jedenfalls in den Fällen keine Ausschlußfrist, in denen ein in Beschlußform unterbreitetes Angebot nicht vorliegt (BGHZ 125, 166, 171 f; Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 105/93, AgrarR 1995, 23).
  • BGH, 28.04.1995 - BLw 10/94

    Begründung der Rechtsbeschwerde bei Geltendmachung mehrerer selbständiger

    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 98/93, BGHZ 125, 166 m.w.N.).

    Ob auf solche Umwandlungen altes oder neues Recht anzuwenden ist, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 98/93, WM 1994, 1253).

  • BFH, 21.12.2005 - I R 93/04

    Verzicht auf Auseinandersetzungsguthaben gegenüber LPG-Nachfolgerin

    Andererseits ist denkbar, dass sie schon vor dem Entstehen der Klägerin und damit unmittelbar aus der LPG ausgeschieden sind (vgl. dazu Bundesgerichtshof --BGH--, Beschlüsse vom 24. November 1993 BLw 19/93, Agrarrecht 1994, 124; vom 22. Februar 1994 BLw 98/93, Deutsch-Deutsche Rechts-Zeitschrift 1994, 211; Schweizer, Das Recht der landwirtschaftlichen Betriebe nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, 2. Aufl., Rz. 287 ff., m.w.N.); davon geht erklärtermaßen das FA aus.
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96

    Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen

    d) Die analoge Anwendung der §§ 42, 44 LwAnpG auf den vorliegenden Fall ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß das VEG in eine GmbH umgewandelt worden ist und nach entsprechender Umwandlung einer LPG eine Kündigung der Mitgliedschaft nach § 43 LwAnpG mit der Folge eines daraus resultierenden Abfindungsanspruchs gem. § 44 LwAnpG nicht mehr in Betracht kommt, sondern nur noch ein Anspruch auf angemessene Barabfindung gem. § 37 Abs. 2 LwAnpG besteht (vgl. dazu BGHZ 125, 166).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 31/96

    Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer Landwirtschaftlichen

    Desgleichen mußten nicht die Voraussetzungen eines Wechsels der Mitgliedschaft von einer LPG zu einer anderen (vgl. BGHZ 125, 166, 174) erfüllt sein.

    Deswegen trifft die Ansicht des Beschwerdegerichts zu, daß die Antragstellerin nach der Trennung der Pflanzen- und Trierproduktion Mitglied der die Tierproduktion weiter betreibenden - mit der Antragsgegnerin identischen - LPG geblieben wäre, wenn sie nicht in der Pflanzenproduktion tätig gewesen wäre oder durch Beschluß, der Vollversammlung mit ihrer Zustimmung (vgl. BGHZ 125, 166, 174) "umgesetzt" worden wäre.

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 30/96

    Rechtsfolgen der organisatorischen Trennung von Pflanzen- und Tierprodukten;

    Deswegen trifft die Ansicht des Beschwerdegerichts zu, daß die Erblasserin nach der Trennung der Pflanzen- und Tierproduktion Mitglied der die Tierproduktion weiter betreibenden- mit der Antragsgegnerin identischen - LPG geblieben wäre, wenn sie nicht in der Pflanzenproduktion tätig gewesen wäre oder durch Beschluß der Vollversammlung mit ihrer Zustimmung (vgl. BGHZ 125, 166, 174) "umgesetzt" worden wäre.
  • BGH, 28.04.1995 - BLw 39/94

    Abfindungsanspruch "passiver" Mitglieder einer LPG

    d) Der von den Antragstellern geltend gemachte Abfindungsanspruch setzt allerdings eine Kündigung der LPG-Mitgliedschaft vor Beendigung der Formumwandlung durch Eintragung in das Genossenschaftsregister (hier: 14. Mai 1991) voraus (BGHZ 125, 167, 169) [BGH 22.02.1994 - BLw 98/93].
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01

    Wirksamkeit eines Barabfindungsvergleichs aus Anlaß der Umwandlung einer LPG

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 40/97

    Fortsetzung der LPG -Mitgliedschaft bei einen Wechsel der Tätigkeit

  • OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00

    Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 32/01

    Ansprüche aus dem LwAnpG beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG aus Anlass

  • BGH, 22.10.1998 - LwZB 2/98

    Begriff des Abweichungsfalls

  • OLG Brandenburg, 22.03.2012 - 5 Lw 6/09

    Mitgliedschaft in einer LPG: Entsprechende Anwendung der Erbfolgeregelung des

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 15/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Brandenburg, 10.04.1997 - 5 W 90/96

    Ansprüche auf Abfindung gemäß §§ 51a, 44 Landwirtschaftsanpassungsgesetz

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